Therapeutische Einzelberatungen

Durch eine gezielte individuelle Ernährungstherapie bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen können viele Krankheitsverläufe und Beschwerden günstig beeinflusst bzw. gelindert werden. Oft reichen bereits moderate Veränderungen, um bereits deutliche Erfolge zu erzielen.


  • Bei gewichtigen Themen
  • Bei Fragen rund um bariatrische Operationen
  • Bei medikamentöser Adipositastherapie
  • Bei Stoffwechselfragen (z.B. Diabetes Mellitus, Fettstoffwechselstörung, Leberstoffwechsel)
  • Bei der Klärung des Ernährungszustandes
  • Bei Unverträglichkeiten und Intoleranzen
  • Bei zahlreichen medizinischen Indikationen
  • Bei besonderen Anlässen


Eine Ernährungstherapie ist für alle Menschen geeignet, die bereits krankheitsbedingte Ernährungsprobleme aufweisen oder aber eine Krankheit haben, bei der die Ernährung eine Rolle spielt. Im Einzelnen können dies beispielsweise sein:


  • Adipositas (Übergewicht)
  • Bariatrische Operationen (z.B. Magenbypass)
  • Bauchspeicheldrüsenerkrankung
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Divertikulose / Divertikulitis
  • Fettstoffwechselstörung
  • Fruchtzuckermalabsorption
  • Gicht (Hyperurikämie)
  • Histaminunverträglichkeit
  • Laktoseintoleranz
  • Lebererkrankungen
  • Mangel- und/oder Unterernährung
  • Nierenerkrankungen
  • Osteoporose
  • Reizdarmsyndrom
  • Rheumatische Erkrankungen


Ablauf einer ernährungstherapeutischen Einzelberatung:

  • Eingangsberatung mit eingehender Anamnese, Zielbestimmung, Vereinbarung und Erläuterung der grundlegenden Ernährungsempfehlungen und der Lebensmittelauswahl
  • Folgeberatungen zur Anpassung der individuellen Ernährung und zur Überprüfung der Kostumstellung
  • Beratung zur langfristigen Stabilisierung und Rückfallprophylaxe
  • Fallweise BIA-Messung (Bioelektrische Impedanzanalyse) zur Bestimmung von Körperzusammensetzung und Ernährungszustand
  • Fallweise computergestützte Nährwertfeinanalyse mit Berechnung der Energie- und Nährstoffzufuhr

Bei Zeit- und Terminproblemen können Folgeberatungen auch via Zoom, Skype, telefonisch oder online durchgeführt werden.


Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten für Ihre Ernährungstherapie können bei Vorliegen einer (formlosen) ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung teilweise oder auch ganz von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 


Formular: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung


Sie erhalten von mir ein Beratungskonzept mit Kostenvoranschlag, den Sie zu Beginn der Beratung zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes Ihrer Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können. Oft reicht hier auch nur ein Anruf. 
Sie treten zunächst mit dem Beratungshonorar in Vorleistung. Nach Abschluss der Beratung erstattet Ihnen die Krankenkasse den zugesagten Betrag.


Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie im Vorfeld der Beratung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, denn eine mögliche Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag abhängig. Darüber hinaus ist Ernährungstherapie in der Regel beihilfefähig, sofern sie ärztlich verordnet ist und von qualifizierten Fachkräften (z. B. Diätassistenten, Oecotrophologen) durchgeführt wird.


 

Dr. oec. troph. Sabine M. Reichhold

Haushalts- und Ernährungswissenschaftlerin

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